Die Doktorhut-Tradition
Traditionell wurde der Doktorhut bei der Abschlusszeremonie des Studiums, insbesondere bei der Verleihung des Doktorgrades, symbolisch überreicht. Ab diesem Zeitpunkt war man berechtigt, die klassische Amtskleidung zu tragen, um sich nach außen hin als Gelehrter zu präsentieren. Eine einheitliche akademische Amtstracht diente vor allem der Differenzierung von der höfischen Gesellschaft, die oftmals keinen Zugang zu Bildung hatte, sowie zur Differenzierung unter den Gelehrten selbst. Durch verschiedenfarbige Kleidungsstücke wurden die Lehrkörper voneinander abgegrenzt, was die unterschiedlichen Ränge der Fakultäten und das herrschende Autoritätsverhältnis untereinander verdeutlichen sollte.
Diese Tradition hat sich bewährt und wird bis heute durch die verschiedenfarbigen Quasten, Hüte oder Talare der Absolventen der unterschiedlichen Fakultäten fortgeführt. Seither ist es üblich, dass Juristen ein Barrett mit lila Quaste, Medizin-Absolventen hingegen eine grüne und Theologen eine rote Quaste an ihrem Doktorhut tragen. Dies hat heutzutage jedoch lediglich symbolische Wirkung. Obwohl der Doktorhut in der gegenwärtigen Zeit eher weniger gebräuchlich bei der Verleihung des Doktortitels ist, steht er seit jeher als Symbol für das Erlangen eines Akademikertitels, wie z. B. dem Bachelor- oder Masterabschluss.